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Meldung

Neuer Blogbeitrag: Code of Conduct zum Einsatz DS-GVO konformer Pseudonymisierung - Ein kurzer Überblick

Anlässlich des Digital-Gipfels 2019 hat es sich die Fokusgruppe Datenschutz der Plattform 9 „Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft“ zur Aufgabe gemacht, einen Entwurf für einen Code of Conduct für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten zu erarbeiten.

Über einen Code of Conduct für die Pseudonymisierung erhalten Betreiber von Plattformen die Möglichkeit, die Pseudonymisierung anhand transparenter Vorgaben vorzunehmen. Nutzerinnen und Nutzer profitieren von der Anwendung einheitlicher Standards.

Ziel dieses Code of Conduct (CoC) ist es, entsprechend Art. 40 Abs. 2 lit. d Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) konkrete Verhaltensregeln für eine daten­schutzkonforme Pseudonymisierung nach den Anforderungen der DS-GVO zu beschreiben.

In unserem Blobeitrag erläutert Prof. Dr. Michael Meier (Universität Bonn und Mitglied der Fokusgruppe Datenschutz beim Digital-Gipfel) den dort erarbeiteten Entwurf.  Hier gelangen Sie zu dem Beitrag.

Prof. Dr. Michael Meier