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MeldungSicherheit - Schutz und Zuverlässigkeit

GI unterstützt Initiative gegen Hintertüren bei Messenger-Apps

Die Gesellschaft für Informatik e.V. hat zusammen mit mehr als hundert Organisationen und Einzelpersonen einen offenen Brief an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterzeichnet. Darin fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, nicht in die Verschlüsselungstechnologien von Messenger-Apps einzugreifen.

Laut Medienberichten gebe es im BMI Bestrebungen, deutschen Polizei- und Sicherheitsbehörden zukünftig rechtliche Möglichkeiten einzuräumen, im Verdachtsfall verschlüsselte Kommunikation über Apps einzusehen und auszuwerten. Dadurch sollen polizeiliche Ermittlungen gegen Verdachtspersonen erleichtert werden. Die Anbieter von Messenger-Diensten könnten demnach verpflichtet werden, Hintertüren in ihre Verschlüsselung einzubauen, die solche Eingriffe ermöglichen.

Verschlüsselungstechnologien  sind ein wichtiger Faktor für die Aufrechterhaltung der Online-Privatsphäre, vergleichbar mit dem Briefgeheimnis (siehe auch: GI begrüßt Forderung nach einem Recht auf Verschlüsselung). Die Umsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitslücken in Messengern beträfe Millionen deutscher Nutzerinnen und Nutzer, deren private Unterhaltungen somit einsehbar würden. Im Falle eines Angriffs von außen besteht die Gefahr der Offenlegung sensibler persönlicher Daten und Inhalte. Die potenzielle staatliche Überwachung von Onlinekommunikation birgt außerdem das außenpolitische Risiko, dass autoritäre Staaten sich auf die technische und rechtliche Umsetzbarkeit in Deutschland berufen, um somit die Rechte und Freiheiten ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger einzuschränken.

Die GI setzt sich deshalb unter anderem mit der Stiftung Neue Verantwortung, Reporter ohne Grenzen, Mozilla und zahlreichen weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern dafür ein, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht umgesetzt werden und die Sicherheit verschlüsselter Messenger-Dienste nicht untergraben wird.

Der offene Brief kann hiereingesehen werden.