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Meldung

GI unterstützt „Deklaration für Meinungsfreiheit“

Als Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 hat eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten ihre Bedenken und Forderungen in Form einer „Deklaration für die Meinungsfreiheit” zum Ausdruck gebracht. Mit der gemeinsamen Erklärung, die auch die Gesellschaft für Informatik unterzeichnet hat, warnen die Organisationen vor den möglichen negativen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, wenn das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden sollte.

Stefan Ullrich, der Sprecher der GI-Fachgruppe „Informatik und Ethik“: „Der juristisch wie linguistisch schwammige Begriff der ‚Hasskriminalität’ im Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes öffnet der Einschränkung von Freiheitsrechten Tür und Tor. Und wir sehen große Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung des Gesetzes. Denn die Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz scheitert nicht an fehlenden Gesetzen, sondern an Fragen der Zuständigkeit sowie an der personellen wie technischen Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden.“

Agata Królikowski, Präsidiumsmitglied der GI: „Wenn die Prüfung von rechtswidrigen Inhalten den Unternehmen überlassen wird und entsprechende Bußgelder bei Nicht-Löschung drohen, ist davon auszugehen, dass Meinungsäußerungen eher gelöscht werden, ohne dass eine Prüfung nach Strafbarkeitskriterien erfolgt.“

Jens-Martin Loebel, Sprecher des GI-Fachbereichs „Informatik und Gesellschaft“: „Anstatt gesellschaftliche Diskurse im Internet durch neue Gesetze einzuschränken, sollten Parlament und Regierung mit der Zivilgesellschaft den etwas anstrengenderen Weg der Aufklärung und Bildung beschreiten. Vor allem bedarf es einer guten Medienkompetenz, die als eigene Kompetenz neben den technischen Kompetenzen und einer informatischen Grundbildung steht.“

Die Stellungnahme des Fachbereichs „Informatik und Gesellschaft“ der Gesellschaft für Informatik zum Referentenentwurf für ein »Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken« (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) finden Sie hier.
 

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