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Meldung

GI-Präsident Stefan Jähnichen zum FAZ-Artikel „Die freie Wissenschaft ist bedroht“ vom 19. Oktober 2011

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die wichtigste deutsche Institution zur Förderung der Wissenschaft und eine Einrichtung,  um die wir in Europa und weltweit beneidet werden. Die Spannbreite der Förderinstrumente der DFG ist sehr weit und erlaubt die Unterstützung zum Einen einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler , zum Anderen aber auch die Förderung großer Teams im Rahmen von Schwerpunktprogrammen oder Sonderforschungsbereichen.

Die Verteilung der Fördermittel setzt nicht nur eine kompetente administrative Unterstützung voraus, sondern erfordert darüber hinaus vor allem einen effizienten und transparenten Begutachtungsprozess. Dieser Prozess wird bei der DFG durch fachspezifische Fachkollegien gestützt, deren Mitglieder in den Begutachtungs-prozess eingebunden sind und als gewählte Fachvertreter der Wissenschaftlerinnen  und Wissenschaftler das Vertrauen in ihre fachliche Kompetenz und Objektivität ausgesprochen bekommen haben. Die Kollegen Reuß und Rieble kritisieren in der FAZ vom 19. Oktober 2011 den Begutachtungsprozess der DFG und werfen ihr zu wenig Transparenz in diesen Prozessen vor. Transparenz im Begutachtungsprozess soll unter anderem durch die Fachkollegien hergestellt werden und Vorwürfe bezüglich zu geringer Transparenz richten sich also auch gegen die Arbeit der Fachkollegien.

Nun will ich die Arbeit aller Fachkollegien nicht pauschal bewerten oder gar beurteilen – das steht mir nicht zu - , sondern muss lege diemich auf die Erfahrung innerhalb meiner Disziplin "Informatik" bzw. den Ingenieurwissenschaften beziehenzu Grunde. Dabei ist als erstes festzustellen, dass der Begutachtungsprozess (ich beziehe mich hauptsächlich auf Einzelanträge) auf der Einholung externer Gutachten und einem Votum entweder des fachlich am nächsten stehenden Fachkollegiaten oder des gesamten Fachkollegiums beruht. Dem Fachkollegiaten stehen dabei alle Antragsunterlagen, insbesondere auch die Gutachten und die Namen der Verfasser, zur Verfügung. Damit sollen spätestens durch die Fachkollegiaten Interessenskonflikte (gemeinsame Publikationen, Betreuung von Dissertationen etc.) erkannt und vermieden werden, wobei ich allerdings davon ausgehe, dass ein externer Gutachter selbst ablehnt, wenn ein solcher Konflikt besteht. Viele potenztielle Konflikte werden übrigens im Vorfeld der Begutachtung durch die Sachbearbeiter der DFG gemeinsam mit den Fachkollegien geklärt.

Bei nicht eindeutiger Entscheidungslage auf der Basis der externen Gutachten und der Auffassung des Fachkollegiaten - und dies ist nicht ungewöhnlich - können die Fachkollegiaten zusätzliche Gutachten einholen lassen oder die Entscheidung durch Abstimmung des gesamten Gremiums herbeiführen. Durch diesen zweistufigen Prozess (Einholung externer Gutachten und Prüfung durch Fachkollegiaten) wird ein hohes Maß an Objektivität erreicht und aus meiner Sicht ein ebenso hohes Maß an Transparenz gewährleistet. Die Antragsteller erhalten neben der Entscheidung natürlich auch die Gutachten zur Einsicht - allerdings ohne die Namen der Gutachter.

Weshalb also Kritik an der Transparenz der Verfahren und den Entscheidungsprozessen der DFG? Nun, zum einen - und das hat auch der DFG-Präsident bereits bestätigt - kann man alle Verfahren und Prozesse ständig weiter verbessern und sollte dies natürlich auch tun. Die Veröffentlichung der Namen der Gutachter gegenüber den Antragstellern ist sicher ein Diskussionspunkt, der aber nicht von der DFG als Organisator der Begutachtung, sondern von der Wissenschaftsgemeinschaft gefordert werden müsste. Ich persönlich stehe dem sehr kritisch gegenüber, denn dies wäre wohl eher geeignet, die Bereitschaft zur Übernahme von Gutachten noch stärker einzuschränken als es jetzt schon der Fall ist. Und, ob ich als vielleicht sogar ausländischer Gutachter bereit bin, an einem so stark öffentlichen Verfahren kritisch teilzunehmen, kann bezweifelt werden. Aber, vielleicht kann man diese Entscheidung ja sogar jedem Gutachter selbst überlassen.

Die Fachkollegien mehr in die Auswahl der Gutachter einzubeziehen ist sicherlich möglich und  bedarf wohl eher eines Votums des entsprechenden Kollegiums. Dies setzt allerdings voraus, dass die Fachkollegiaten noch mehr und vor allem auch sehr kurzfristig verfügbar sind. Bei den vielen noch unbearbeiteten Anträgen in meinem DFG-Bereich, muss ich mir sehr wohl überlegen, ob ich noch mehr Zeit in dieses Ehrenamt investieren kann.

Die DFG bzw. ihr Präsident widerlegt die Vorwürfe meiner beiden Kollegen in einer Stellungnahme sehr detailliert. Allerdings weist die Kritik der Kollegen in der FAZ  aber auf zwei weitere Aspekte hin, die nicht primär die DFG als Verwalter unserer Forschungsgelder, sondern das gesamte System unserer Forschungsförderung oder sogar unseres Wissenschaftsverständnisses betrifft.

Gerade um Transparenz im Begutachtungsverfahren zu gewährleisten,  werden die Prozesse immer komplexer; die Anforderungen an die Erstellung von Gutachten werden immer höher. Andererseits steigt die Anzahl der für eine faire Bewertung notwendigen Gutachten, und damit steigt auch die Belastung der Gutachter, die es in ihrem Selbstverständnis und im Rahmen ihres Berufes für wichtig halten, für solche Begutachtungen einen auch zeitlich großen Beitrag zu leisten. Hinzu kommt die leistungsorientierte Einstufung in der neuen Besoldungsordnung, die die Kolleginnen und Kollegen darüber nachdenken lassen muss, mit welchen Leistungen sie sich im Ranking der jeweiligen Hochschule am besten positionieren können. Es ist zumindest fraglich, ob die Erstellung qualitativ hochwertiger Gutachten unter dieser Randbedingung eine hohe Priorität erhalten kann, oder ob es nicht eher zu einer lästigen Pflicht wird, die man dem eigenen Fach schuldet.

Als GI-Präsident und Fachkollegiat, vor allem aber auch als Hochschullehrer, der von der Förderung der DFG profitiert, muss ich an dieser Stelle allen meinen Kolleginnen und Kollegen (und selbstverständlich auch den hauptamtlich für die DFG Tätigen) danken, die für die DFG und natürlich auch für ihr Fach bereit sind, an Begutachtungsprozessen teilzunehmen und Gutachten zu erstellen, die in ihrem Detaillierungsgrad so kompetent sind, wie zumindest ich es an vielen anderen Stellen nicht erlebt habe. Diese Ausführlichkeit dient der objektiven Bewertung ebenso wie den Antragstellern, die aus den ihnen vorliegenden Gutachten die Lücken und Schwächen ihrer Anträge erkennen und damit im nächsten Anlauf einfacher bessere Anträge liefern können.

 Apropos bessere Anträge: Die Kritik der beiden Kollegen weist auf einen zweiten Aspekt hin, den ich für mindestens ebenso wichtig halte wie die Transparenz im Antrags- und Begutachtungsverfahren. Der Fokus unserer Begutachtung liegt primär auf der Bewertung von Anträgen und leider nur nachrangig auch auf der Bewertung von Ergebnissen. Als Leistung zählen dementsprechend die Anzahl der gestellten Anträge oder die Summe des Geldes, das durch Anträge erwirtschaftet wird, mehr als die Ergebnisse der Forschungsprojekte. Hier sehe ich dringenden Handlungsbedarf.

An dieser Stelle muss nachgedacht werden, denn es darf nicht der Sinn von Wissenschaftsförderung sein, dass die Arbeit zum Schreiben von Anträgen höher bewertet wird als die Erzielung exzellenter Ergebnisse. Zwar steckt im Antrag häufig schon die Idee,  die dann auch bewertet wird. Aber häufig ist bei Forschungsfragen das Ergebnis nicht vorhersagbar – das macht Forschung aus -, und als "Fehlschlag" nicht einmal zu veröffentlichen. Deshalb muss die aus meiner Sicht etwas aus den Fugen geratene Balance zwischen der Bewertung eingeworbener Drittmittel zu den in den Projekten erzielten Resultaten in Form hochkarätiger Dissertationen, Abschlussarbeiten oder Publikationen dringend wieder in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden. Die Regeln dafür zu entwerfen und zu operationalisieren ist die überfällige Aufgabe unseres Wissenschaftssystems und damit auch der DFG! Packen wir es an!

Prof. Dr. Stefan Jähnichen
Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
Oktober 2011

Die Stellungnahme als PDF-Dokument finden Sie hier.