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Pressemitteilung

GI kritisiert Online-Durchsuchung

Als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre hat Matthias Jarke, Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) die Bestrebungen der Bundesregierung bezeichnet, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern auf breiter Basis einsetzen zu wollen.

Nach Auffassung der GI liefert die bisherige Debatte über Chancen und Risiken der Onlinedurchsuchung keine hinreichende Begründung, Artikel 13 des Grundgesetzes über die Unverletzlichkeit der Wohnung zu ändern. "Es kann nicht angehen, dass Bürgerinnen und Bürger knapp 20 Jahre nach der Wiedervereinigung erneut Sorge haben müssen, dass sie durch den Staat ohne ihr Wissen ausspioniert werden", sagte GI-Präsident Jarke. Die Durchsuchung des heimischen Computers sei bei gravierenden Verdachtsmomenten auch heute schon durch Beschlagnahmung des Gerätes möglich, so Jarke.

Erschreckend sei, wie planvoll die Legalisierung der Onlinedurchsuchung bereits seit längerem vorbereitet und auch schon eingesetzt werde.

Am 20. Dezember 2006 verabschiedete der Landtag von Nordrhein-Westfalen ein neues Verfassungsschutzgesetz. Seitdem ist der Einsatz sich selbst installierender Programme und der "heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme" (§ 2 Abs. 2 Nr. 11) erlaubt.

Auch auf Bundesebene wird nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 31. Januar 2007, wonach eine verdeckte Online-Durchsuchung nach geltendem Recht unzulässig ist, über die Schaffung einer gesetzlichen Befugnis für die in den Medien "Bundestrojaner" genannte Spionagesoftware debattiert.

Zusätzliche Haushaltsmittel dafür wurden bereits im Herbst 2006 bereitgestellt und die Personalstellen aufgestockt. Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily durchgeführt wurden.

Eine Online-Durchsuchung ermöglicht neben dem Auslesen und Kopieren von allen Daten des ausgespähten Rechners auch das Manipulieren der Dateien. Private Kommunikationsinhalte, Bilder, Filme oder Adressen können kopiert sowie Webcams und Mikrofone am heimischen Computer ferngesteuert werden - ohne Kenntnis des Benutzers, ohne Protokoll und ohne Zeugen.

Wenn sich die ausgespähten IT-Systeme im räumlichen Schutzbereich des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) befinden, so wird durch die Maßnahme in dieses Grundrecht eingegriffen. Befürworter der Online-Durchsuchung verlangen deshalb eine Verfassungsänderung, um den Eingriff dennoch möglich zu machen. Aus Sicht des Arbeitskreises "Überwachungstechnologien" der GI hat die bisherige Debatte über Chancen und Risiken der Maßnahme jedoch keine hinreichende Rechtfertigung für eine derart tiefe Veränderung von Art. 13 GG geliefert. Die Diskussionen um die letzte Einschränkung des Grundrechts zur Ermöglichung des so genannten "Großen Lauschangriffs" sollten – ebenso wie die mahnenden Worte des Bundesverfassungsgerichts in dem entsprechenden Urteil – Anlass zu äußerster Zurückhaltung sein. Darüber hinaus ist bislang nicht erkennbar, wie die Maßnahme so ausgestaltet werden könnte, dass der vom BVerfG im selben Urteil als unabdingbar erklärte Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gewährleistet wird.

Von der Spionagesoftware der Ermittlungsbehörden ausgenutzte Lücken in Computersystemen oder Fehler bei der Programmierung können ihrerseits von Wirtschaftskriminellen oder anderen Trittbrettfahrern ausgenutzt werden, um wertvolle Unternehmensinformationen oder personenbezogene Daten zu erlangen. Dies könnte – so bereits Warnungen der deutschen Sicherheitsindustrie – mittel- und langfristig auch zu einem gravierenden Vertrauensverlust in die Sicherheit deutscher und europäischer Sicherheitstechnologie führen.

"Wir warnen deshalb angesichts des weitreichenden Eingriffs in Grundrechte und der Gefahren für die Sicherheit von Computersystemen vor dem Einsatz der heimlichen Online-Durchsuchung.", so der GI-Präsident.

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) wurde 1969 in Bonn mit dem Ziel gegründet, die Informatik zu fördern. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder der GI kommen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Lehre und Forschung. Derzeit hat die GI rund 24.000 Mitglieder und ist damit die größte Vertretung von Informatikerinnen und Informatikern im deutschsprachigen Raum.

Bei Veröffentlichung Beleg erbeten. Vielen Dank!

12. Juli 2007, Cornelia Winter, Tel. 0228/302-147 

Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
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53175 Bonn
Tel 0228/302-145 (Geschäftsstelle)
Fax 0228/302-167

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