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Pressemitteilung

GI fordert ernsthafte Verfolgung von Kinderpornografie

Bonn, 3. April 2009     Die GI fordert die Strafverfolgungsbehörden nachdrücklich auf, Straftäter gem. § 184 b des Strafgesetzbuches (StGB) "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften" wirksam zu verfolgen: Der Schutz unserer Kinder ist unsere allererste Pflicht, nicht nur durch die Familie, sondern auch durch den Staat. Dazu müssen die Strafverfolgungsbehörden die Strafverfolgung auch im Ausland intensivieren und mit den einschlägigen Behörden in anderen Staaten zusammenarbeiten.

Bereits heute verfolgen Staatsanwaltschaften (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Kinderpornografie Halle) Straftaten und auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie Ordnungsbehörden gehen gegen einschlägige Diensteanbieter und gegen den Host-Provider vor und lassen auch Webseiten im Ausland sperren.

Allerdings will die Bundesregierung nun in Zukunft ebenfalls behördenbekannte internationale Internet-Adressen, auf denen Kinderpornografie (in Wort und Bild) gespeichert ist, durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Deutschland sperren lassen. Dazu sollen sich die deutschen Internet Service Provider (ISP) in einem Vertrag mit dem Bundeskriminalamt (BKA) verpflichten. Die Sperrung soll durch die ISP entsprechend einer täglich aktualisierten Internet-Adresslisten des BKA erfolgen.

Die GI ist der Überzeugung, dass solche Sperrungen von WWW-Adressen nicht nur wenig hilfreich, sondern überwiegend schädlich sind. Vielmehr sollten alle auf diese Internetseiten zugreifenden Straftäter unverzüglich verfolgt werden.

Die Sperrung von Webseiten ist keine sinnvolle Maßnahme der Strafverfolgung. Es reicht keinesfalls aus, den Zugriff auf pädophile Inhalte im Internet zu erschweren. Vielmehr muss von vornherein verhindert werden, dass solche Inhalte überhaupt erstellt und dann auch noch veröffentlicht oder weitergegeben werden. Sperrungen bewirken nicht, dass diejenigen, die Verbrechen an Kindern begehen, gefasst und verurteilt werden. Dies können nur Polizei und Staatsanwaltschaften erreichen.

Die Sperrung von Webseiten kann einen ordnungswidrigen Zustand beseitigen, sofern dadurch der Zugriff auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten wirksam verhindert würde. Aber an dem Erreichen dieses Ziel bestehen erhebliche Zweifel. Die Weitergabe kinderpornografischer Inhalte erfolgt nicht oder kaum über Webseiten. Tatsächlich kann im Internet nicht direkt auf Kinderpornografie zugegriffen werden. Die Adressen sind meist nur Eingeweihten bekannt und zugegriffen wird hauptsächlich in geschlossenen Benutzergruppen über Peer-to-Peer Netzwerke. Vielfach erfolgt die Verbreitung auch über Mobiltelefone.

Eine Sperrung behördenbekannter Server durch das BKA lenkt von der unzureichenden Strafverfolgung der Täter nur ab – zumal diese Sperrungen bisher ja schon durch die Staatsanwaltschaften und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie Ordnungsbehörden erfolgen.

Zwar werden durch nationale Sperrungen viele Zugriffe auf inkriminierte Seiten unterbunden, doch trifft diese Verhinderung nur Bürger, die diese Sperren nicht zu umgehen wissen. Interessenten  an Kinderpornografie besitzen meist sehr viel Technikerfahrung und werden diese Sperren sehr schnell zu umgehen wissen. Sollten auf den gesperrten Webseiten kinderpornograhische Inhalte angeboten werden, werden diese schnell auf andere Webseiten verlagert – ggf. auch in andere Länder.

Die tatsächlich interessierten Pädophilen können die von der Bundesregierung vorgesehenen Sperrmaßnahmen also relativ leicht umgehen und sich durch einfache (im Internet öffentlich nachlesbare!) technische Maßnahmen unerkannt und z.B. über Anonymisierungsserver oder ausländische Provider Zugriff auf Kinderpornografie verschaffen, so dass die Sperrmaßnahmen der ISP nicht die beabsichtigte Wirkung zeigen werden.

Eine vollständige Blockade ist wegen der dezentralen Struktur des Internets nicht möglich. Sie wäre nur zu erreichen, wenn das Internet grundsätzlich umgestaltet wird. Sollte dies gewollt sein, müsste dieses viel weitergehende politische Ziel in der öffentlichen Debatte klar benannt werden.

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) fordert die Behörden daher nachdrücklich auf, unverzüglich gegen die ihnen bekannten Provider von Kinderpornografie strafrechtlich vorzugehen, die relevanten und behördenbekannten Server unverzüglich stilllegen zu lassen und ebenfalls gegen alle diejenigen strafrechtlich vorzugehen, die kinderpornografische Inhalte abrufen und tauschen.

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) wurde 1969 in Bonn mit dem Ziel gegründet, die Informatik zu fördern. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder der GI kommen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Lehre und Forschung. Derzeit hat die GI rund 24.000 Mitglieder und ist damit die größte Vertretung von Informatikerinnen und Informatikern im deutschsprachigen Raum.

Bei Veröffentlichung Beleg erbeten. Vielen Dank!

03. April 2009, Cornelia Winter, Tel. 0228/302-147 

Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
Ahrstr. 45
53175 Bonn
Tel 0228/302-145 (Geschäftsstelle)
Fax 0228/302-167

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