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Pressemitteilung

Einspruch gegen Amazon-Patent stattgegeben

Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes hat in der vergangenen Woche dem von der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) eingereichten Einspruch gegen das europäische Patent Nr. EP 0 927 945 der Amazon.Com Inc. stattgegeben.

Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes hat am 7. Dezember 2007 dem von der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) eingereichten Einspruch gegen das europäische Patent Nr. EP 0 927 945 der Amazon.Com Inc. stattgegeben.

Dabei handelt es sich um einen Ableger des in den USA weithin bekannt gewordenen und umstrittenen "Amazon-One-Click-Patent". Vom Europäischen Patentamt wurde am 13.3.2003 ein im Patentanspruch näher gekennzeichnetes "Verfahren in einem Computersystem zum Bestellen eines Geschenks zur Lieferung von einem Geschenkgeber zu einem Empfänger..." patentiert.

Nach Auffassung der GI wurde dieses Patent unter der Bezeichnung "System und Verfahren zum Bestellen über ein elektronisches Nachrichtennetzwerk" entgegen geltendem europäischen Patentrecht zu Unrecht erteilt. Die GI hatte deshalb im Sommer 2003 durch ihre Anwaltskanzlei Kiani & Springorum Einspruch erheben lassen.

"Dass dem Einspruch stattgegeben wurde zeigt, dass das Patentwesen auch im IT-Bereich im Grundsatz funktioniert", sagte GI-Präsident Matthias Jarke. "Es kann natürlich immer vorkommen, dass ein Patent zu Unrecht erteilt wird. Allerdings lassen sich solche Entscheidungen durch einen Einspruch – sei es durch Mitbewerber oder Dritte – auch revidieren. Dies erfordert natürlich ständige Wachsamkeit der Community", so Jarke. Auffassung der GI sei es immer gewesen, dass an die Erteilung eines Patentes hohe Ansprüche sowohl an den technischen Gehalt als auch an die Erfindungshöhe und an die Klarheit der Offenbarung zu stellen seien. Viel zu allgemein abgefasste Trivialpatente wie im vorliegenden Fall würden die Entwicklung des IT-Marktes nachhaltig behindern und müssten unbedingt vermieden werden. Wesentliche Grundsätze dazu hatte die GI bereits im Juli 2005 in ihrem Positionspapier zur Patentierbarkeit rechnergestützter Erfindungen formuliert.

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) wurde 1969 in Bonn mit dem Ziel gegründet, die Informatik zu fördern. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder der GI kommen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Lehre und Forschung. Derzeit hat die GI rund 24.000 Mitglieder und ist damit die größte Vertretung von Informatikerinnen und Informatikern im deutschsprachigen Raum.

Bei Veröffentlichung Beleg erbeten. Vielen Dank!

12. Dezember 2007, Cornelia Winter, Tel. 0228/302-147 

Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
Ahrstr. 45
53175 Bonn
Tel 0228/302-145 (Geschäftsstelle)
Fax 0228/302-167

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