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Meldung

Digitale Versorgung-Gesetz: GI fordert Nachbesserungen

Im Rahmen einer Anhörung des Bundesministeriums für Gesundheit hat die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) am Montag, den 17.06.2019 zum „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) Stellung genommen.

Bereits in der letzten Woche hatte die GI den Referentenentwurf des Gesetzes in einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme kommentiert. Die Stellungnahme entstand in Zusammenarbeit der kürzlich gegründeten Fachgruppe „Digital Health“ und des Präsidiums-Arbeitskreises „Datenschutz und IT-Sicherheit“.

Dr. Hannes Schlieter, Sprecher der Fachgruppe „Digital Health“, begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit die Digitalisierung im Gesundheitsbereich weiter voran zu treiben: „Die Integration digitaler Innovationen in die nationale Gesundheitsversorgung stellt sowohl Hersteller als auch Leistungserbringer immer noch vor große Herausforderungen. Die mangelnde Dynamik und unzureichende Konsequenz bei der Anpassung des regulatorischen Rahmens haben sowohl die Innovationsfreude als auch den grundsätzlichen Markteintritt für kleine und mittlere IT-Unternehmen negativ beeinflusst. Vor diesem Hintergrund begrüßen wie als Fachgruppe den Gesetzentwurf. Grundsätzlich wird mit der zunehmenden Verbindlichkeit der richtige Schritt in Richtung eines funktionierenden Innovationsökosystem genommen, in dem digitale Innovation einen gleichberechtigten Baustein innerhalb der Gesundheitsversorgung einnehmen.“

Um die Wirkung des Digitale-Versorgung-Gesetzes zu optimieren und auch bestehenden internationalen Entwicklungen und Standards gerecht zu werden, ist jedoch in verschiedenen Themenfeldern des Entwurfes Nachbesserungsbedarf vorhanden. So kritisieren die IT-Expertinnen und -Experten aus den Bereichen Gesundheit sowie IT-Sicherheit und Datenschutz vor allem folgende Punkte:

  1. Der Umgang mit Standards und Standardisierungsgremien muss verbessert werden. Insbesondere sollte eine höhere Verbindlichkeit bei der Nutzung bestehender, international genutzter und erfolgreich eingesetzter Standards zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen durch die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) geschaffen werden.
  2. Die Marktdominanz der Krankenkassen wird im bestehenden Entwurf weiter zementiert. Die Unternehmensbeteiligung durch Krankenkassen wird zwar grundsätzlich als sinnvolles Konstrukt eingeschätzt. Dies führt jedoch zu einer erheblichen Vormachtstellung der Kassen bei der Selektion vielversprechender Lösungen und Verwertungsmodelle. Ebenso sollten technische Vorgaben und Standards für zu entwickelnde Lösungen nicht alleinig durch die Krankenkassen verantwortet werden.
  3. In Bezug auf digitale Gesundheitsanwendungen sind Interoperabilitätsvorgaben und Verfahrenswege für Leistungserbringer und Patienten festzulegen, damit nicht nur bei der Patientenakte ein Wechsel des Anbieters unter weitergehender Nutzung der angefallenen Daten durch den Patienten möglich ist.
  4. Bei der Einführung einer elektronischen Patientenakte sollten Patient*innen unabhängig von den Vorgaben ihrer Krankenkasse zwischen bestehenden Lösungen frei wählen können.
  5. Markteintrittsbarrieren für Start-ups und Kleinunternehmen könnten verringert werden, indem die Zulassung auf Medizinprodukte, nicht jedoch auf bestimmte Medizinproduktklassen eingeschränkt wird.
  6. Bei Fördermaßnahmen wie dem Innovationsfond sollten Mindestanforderungen an die Rahmenbedingungen wie IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch hinsichtlich Integration in bestehende in der Patientenversorgung eingesetzte Systeme gestellt werden.
  7. Insbesondere in der Zieldefinition des Gesetzes wird das Thema Datenschutz nicht angemessen adressiert. Datenschutz sollte höchste Priorität haben und vor Geschwindigkeit und Kosteneinsparungen stehen.

Die vollständige 27-Seitige Stellungnahme können Sie als PDF herunterladen.

Foto: Luke Chesser/Unsplash
Dr. Hannes Schlieter, Sprecher der Fachgruppe „Digital Health“